„Vorsorge treffen“

von Brigitte Koch

„Vorsorge treffen“Wer entscheidet für mich wenn ich es durch Krankheit, Alter oder Unfall es selber nicht mehr kann?Wie möchte ich am Lebensende behandelt werden?Über diese Situationen machen sich viele Menschen Gedanken, wie kann ich was regeln.Patientenverfügung: In der Patientenverfügung lege ich fest, wie ich im Sterbefall behandelt werden möchte. Jeder der eine Patientenverfügung ausgefüllt/geschrieben hat, nimmt den Bevollmächtigten/Betreuer eine sehr große Verantwortung ab – denn jemand muss entscheiden. Eine Patientenverfügung hat den Vorteil für die Angehörigen, dass diese keine Entscheidung treffen mü

Wer entscheidet für mich wenn ich es durch Krankheit, Alter oder Unfall es selber nicht mehr kann?

 

Wie möchte ich am Lebensende behandelt werden?

 

Über diese Situationen machen sich viele Menschen Gedanken, wie kann ich was regeln.

 

Patientenverfügung:

 

In der Patientenverfügung lege ich fest, wie ich im Sterbefall behandelt werden möchte. Jeder der eine Patientenverfügung ausgefüllt/geschrieben hat, nimmt den Bevollmächtigten/Betreuer eine sehr große Verantwortung ab – denn jemand muss entscheiden. Eine Patientenverfügung hat den Vorteil für die Angehörigen, dass diese keine Entscheidung treffen müssen – müssen den Patientenwillen umsetzten.

 

Vorsorgevollmacht:

 

In der Vorsorgevollmacht (nur Personen meines Vertrauens) lege ich fest, wer für mich Entscheidungen treffen kann. Bitte Beachten sie, dass in Deutschland Ehegatten nicht Bevollmächtigte sind, das Bedeutet, dass der Ehepartner keine Auskunft erhält bzw. keine Entscheidungen treffen darf. Auch Eltern dürfen bei Kindern über 18 Jahren keine entscheiden mehr treffen. Der/die Bevollmächtige kann sofort (wenn Vollmachtgeber nicht entscheiden kann) Entscheidungen treffen und erhält Auskunft. Wenn möglich mehrere Personen eintragen und mit den Beteiligten reden. Bevollmächtigte müssen nach den Wünschen des Vollmachtgebers handeln.

 

Betreuung:

 

Sollte nichts geregelt sein wird vom Betreuungsgericht ein Betreuer eingesetzt. Wenn möglich werden immer Familienangehörige eingesetzt. Betreuer muss Rechenschaft ablegen und wird überwacht.

 

Allgemeines

 

  • Patientenverfügung und Vollmacht müssen nicht notariell gemacht werden.

  • Bei Vollmacht nur Personen einsetzten denen Sie unbedingt vertrauen, wenn möglich mehrere Personen

  • Wenn sie eine Patientenverfügung erstellen nehmen sie den Angehörigen eine sehr große Verantwortung ab. Wenn sie selber eine erstellen möchten, immer detaillierte Angaben (keine Sondennahrung, keine …), keine Lebensverlängernden Maßnahmen reicht nicht aus.

 

 

Unter diesem Link finden Sie Adressen und Telefonnummern bei denen sie informiert werden.

 

https://www.basisversorgung-biberach.de/vorsorge-treffen/arbeitskreis-vorsorge-treffen/

 

Unter diesem Link finden Sie Formulare

 

https://www.basisversorgung-biberach.de/vorsorge-treffen/vorsorgemappe/